Aus der Satzung des Sportausschusses ......
- Auszug aus der neuen Satzung vom März 2009 -
§ 2 Zweck
Der Sportausschuss Gaggenau – nachstehend als Sportausschuss bezeichnet – bemüht sich in der Gesamtstadt um die Lösung und Koordination sportlicher Aufgaben und Fragen von Sportvereinen und Schulen.Er ist Verbindungsorgan zwischen seinen Mitgliedern und der Stadt Gaggenau (Stadtverwaltung). Einzelheiten regelt eine mit der Stadtverwaltung getroffene Vereinbarung.
§ 3 Aufgaben
Die Aufgaben des Sportausschusses sind insbesondere:
3.1) Beratung der Stadtverwaltung auf dem Gebiete des Sports. Dazu gehört auch die Beurteilung von sportlichen Leistungen.Als beratendes Organ tritt der Vorstand auf.Weitere Mitglieder des Sportausschusses oder andere Personen können hinzugezogen werden.
3.2) Vornahme einer jährlichen Ehrung herausragender Sportler/innen der dem Sportausschuss angeschlossenen Vereine, von Schulen und von Gaggenauer Bürgern.
3.3) Vertretung von übergreifenden Interessen der Sportvereine bei städtischen Maßnahmen und Projekten, soweit sportliche Belange betroffen sind.
3.4) Möglichst frühzeitiges Heranführung der Jugend an den Sport, mit dem Ziel, die Jugend für sportliche Gemeinschaften zu interessieren.
3.5) Unterstützung von Mitgliedsvereinen bei der Organisation und Durchführung von Wettkämpfen untereinander (z.B. Stadtmeisterschaften).
3.6) Information der Gaggenauer Schulen über die Aktivitäten des Sportausschusses.
§ 2 Zweck
Der Sportausschuss Gaggenau – nachstehend als Sportausschuss bezeichnet – bemüht sich in der Gesamtstadt um die Lösung und Koordination sportlicher Aufgaben und Fragen von Sportvereinen und Schulen.Er ist Verbindungsorgan zwischen seinen Mitgliedern und der Stadt Gaggenau (Stadtverwaltung). Einzelheiten regelt eine mit der Stadtverwaltung getroffene Vereinbarung.
§ 3 Aufgaben
Die Aufgaben des Sportausschusses sind insbesondere:
3.1) Beratung der Stadtverwaltung auf dem Gebiete des Sports. Dazu gehört auch die Beurteilung von sportlichen Leistungen.Als beratendes Organ tritt der Vorstand auf.Weitere Mitglieder des Sportausschusses oder andere Personen können hinzugezogen werden.
3.2) Vornahme einer jährlichen Ehrung herausragender Sportler/innen der dem Sportausschuss angeschlossenen Vereine, von Schulen und von Gaggenauer Bürgern.
3.3) Vertretung von übergreifenden Interessen der Sportvereine bei städtischen Maßnahmen und Projekten, soweit sportliche Belange betroffen sind.
3.4) Möglichst frühzeitiges Heranführung der Jugend an den Sport, mit dem Ziel, die Jugend für sportliche Gemeinschaften zu interessieren.
3.5) Unterstützung von Mitgliedsvereinen bei der Organisation und Durchführung von Wettkämpfen untereinander (z.B. Stadtmeisterschaften).
3.6) Information der Gaggenauer Schulen über die Aktivitäten des Sportausschusses.